Prozess zur Anerkennung Lehrsupervisor*innen
Die Kandidatin, der Kandidat wird während mindestens 1 Jahres in ihrer, seiner Beratungstätigkeit von einer Lehrsupervisorin, einem Lehrsupervisor in der angestrebten Fachrichtung in mindestens 10 Sitzungen mit insgesamt mindestens 15 Stunden begleitet. (siehe Wegleitung zur Prüfungsordnung, Art. 3.6).
Die Prüfungskommission führt gem. PO Ziff. 2.21g eine Liste der anerkannten Lehrsupervisorinnen und Lehrsupervisoren. Die Kandidatinnen/Kandidaten sind in der Wahl ihrer LSV frei.
Neue Konditionen für die Antragsprüfung und den Listeneintrag ab 2019:
- Eingabefrist: 4 Wochen vor der Sitzung der Prüfungskommission
- Antragsprüfung einmalig: CHF 300.00 inkl. 1. Eintrag auf Liste
- Führen und Aktualisierung der Liste: CHF 50.00/Jahr
Die Prüfung des Antrages erfolgt nach Zahlungseingang und wird bei einer Ablehnung nicht rückerstattet.